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   BFH, 22.11.1968 - VI R 52/67   

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https://dejure.org/1968,694
BFH, 22.11.1968 - VI R 52/67 (https://dejure.org/1968,694)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1968 - VI R 52/67 (https://dejure.org/1968,694)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1968 - VI R 52/67 (https://dejure.org/1968,694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer für den Steuerpflichtigen günstigeren Einkommensteuer bei erfolgreicher Anfechtung eines Einkommensteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 310
  • NJW 1969, 1872
  • DB 1969, 378
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 22.11.1968 - VI R 52/67
    Diese - in dem Zeitpunkt der Entscheidung des FG noch offene - Frage ist aber von dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs in dem Beschluß Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 393, BStBl II 1968, 344) dahin beantwortet worden, daß nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids den Steuergegenstand bildet.
  • BFH, 27.09.1973 - IV R 212/70

    Vorläufige Veranlagung - Betriebsprüfung - Bescheide nach Betriebsprüfung -

    Das bedeutet, daß, soweit es sich um die zahlenmäßigen Feststellungen in einem Bescheid handelt (z. B. des Steuerbetrages, Höhe des festzustellenden Gewinns oder des einem Mitunternehmer zuzuteilenden Gewinnanteils), zu entscheiden ist, ob -- aus welchen Gründen auch immer, also nicht beschränkt auf den von den Beteiligten vorgetragenen Sachverhalt -- dieser Betrag richtig ist (vgl. z. B. das BFH-Urteil vom 22. November 1968 VI R 52/67, BFHE 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • BFH, 05.05.1971 - I R 166/69

    Zahlungen eines Mieters - Vertragswidrige Vorenthaltung der Mietsache -

    Der Begriff des Streitgegenstands nach der FGO (siehe Beschluß des BFH Gr.S. 1/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) bringt es mit sich, daß das Gericht auch dann, wenn der Kläger einen zunächst aufgegriffenen Streitpunkt im Laufe des Verfahrens nicht mehr weiterverfolgt, im Rahmen des Betrags der beantragten Herabsetzung der Steuer prüfen muß, ob der Steuerbescheid etwa in diesem Punkt zum Nachteil des Klägers fehlerhaft ist, wenn -- wie hier -- das Gericht dem Kläger im Hauptstreitpunkt nicht recht geben kann (siehe BFH-Urteil VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • BFH, 20.12.1968 - III R 122/67

    GmbH-Anteile - Gemeiner Wert - Grundstücksverwaltungsgesellschaften -

    Wer einen Feststellungsbescheid anficht, braucht nicht zu befürchten, daß die Steuergerichte den beanstandeten Feststellungsbetrag zum Nachteil über den Verwaltungsakt hinaus erhöhen (vgl. BFH-Urteil VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169, und Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung, Kommentar, 2. bis 3. Aufl., § 96 FGO, Anm. 18 Abs. 1).
  • BFH, 27.01.1971 - I R 169/69

    Verbot der Verböserung - Verzinsung eines Darlehns - Gewinnabhängige Gestaltung -

    Das Verbot der Verböserung hindert das Gericht somit nicht, innerhalb dieses Rahmens einzelne Besteuerungsgrundlagen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen wie für das FA günstiger oder ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen, und dies in den Gründen seiner Entscheidung darzulegen (BFH-Urteil VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • BFH, 21.10.1971 - V R 19/71

    Verabreichung von Saunabädern und medizinischen Bädern

    Da eine Verböserung jedoch nicht möglich ist, kann eine Heraufsetzung der Umsatzsteuer wegen der medizinischen Bäder jedoch höchstens in dem Umfange erfolgen, in dem die Umsatzsteuer wegen der Saunaleistungen herabgesetzt wird (BFH-Entscheidung VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • FG Hamburg, 26.03.1997 - I 170/94

    Berücksichtigung von Aufwendungen als Ausgaben zur Förderung mildtätiger Zwecke ;

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  • FG Thüringen, 12.06.1996 - I 347/95

    Steuerbefreiung bei Neueröffnung eines Gewerbebetriebes; Beschränkung des

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